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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma  Marmofix
Neuergraben 15 A      59457 Werl

 

Geschäftsführer:
Marc Pawliczak
Steuernummer 343/5881/1325

 

§ 1 Geltung der Bedingungen 

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäufer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

  2. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Verkäuferin ihnen nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt.

  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die MarmoFix diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 

1. Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die MarmoFix, auch bei Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags. 

2. Soweit Muster (Nassmuster, Handmuster, Musterflächen) für das jeweilige Produkt, Bauvorhaben, Angebot geliefert wurden, sind die technischen und optischen Eigenschaften wie Farbe, Textur und Oberfläche für die folgende Produktlieferung vereinbart. Sind Muster und Lieferung identisch, besteht kein Reklamationsgrund. 

§ 3 Zahlungen, Zahlungsbedingungen 

1. Der Vertragspartner darf gegen Forderungen der Verkäuferin nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen auf- rechnen oder wenn im Prozess für den Gegenanspruch Entscheidungsreife eingetreten ist. 

2. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ausgeübt werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

3. Falls der Verkäufer von Umständen Kenntnis erlangt, die es erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Besteller die fälligen Forderungen bei der Verkäufer nicht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen, ist dir MarmoFix berechtigt, Lieferungen nur gegen volle oder teilweise Zahlung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung auszuführen. Im Falle der Insolvenz, der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers oder des Antrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers ist die Verkäufer berechtigt, von allen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten.

 

 

I. Widerrufsrecht 

Widerrufsbelehrung 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

Marmofix
Neuergraben 15 A      59457 Werl

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

II. Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein- schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistun- gen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

 

§ 4 Lieferung und Lieferverzug 

  1. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Aufruhr, Krieg und andere durch uns nicht zu vertretende Umstände bei uns oder bei einem unserer Lieferanten berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge ganz oder teil- weise aufzuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.

  2. Ist ein Lieferzeitpunkt weder vereinbart noch im Angebot vorgesehen, so beträgt die Lieferzeit in der Regel 8 - 14 Arbeitstage.

  3. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

  4. Beruht der Verzug der Verkäuferin auf leichter Fahrlässigkeit, so ist ihre Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Hilfsweise wird die Haftung der Verkäuferin aus Verzug im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 5 Kontrolle, Rügepflicht 

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel und Vollständigkeit und Richtigkeit – auch im Fall der Weiterveräußerung – zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich zu rügen. 

§ 6 Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung 

1. Beruht die Verpflichtung der Verkäuferin zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, so wird die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin, die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. 

2. Beruhen die Verpflichtungen der Verkäufer zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten, so wird die Schadensersatzhaftung der Verkäufer, ihrer gesetzlicher Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 

3. In allen Fällen der Haftung auf Schadensersatz auf- grundfahrlässiger Pflichtverletzung gleich welcher Rechtsgrundlage – es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz wird die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz auf den für sie vorhersehbaren Schaden begrenzt. Hilfsweise wird die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit ihr bzw. diesen eine leicht fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht zur Last fällt, die ihrer Art und ihrer Folge nach nicht den Vertragszweck gefährdet, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. 

4. Auf Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Liefervertrag vor. 

2. Darüber hinaus behält sich dir Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. 

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren. 

4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. 

5. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Verkäufer unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. 

6. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit der Verkäuferin die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an die Verkäufer ab. 

• Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an die Verkäufer abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 

  • Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Scheck- und Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Vertragspartner verpflichtet, der Verkäuferin über die Vorbehaltsware sowie die Forderungsabtretung unverzüglich -unauf gefordert Rechnung zu legen.

  • Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an der Verkäufer gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.

§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie die Bestimmungen des UN Kauf- rechts finden keine Anwendung. 

2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Verkäuferin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

Stand: Oktober 2022

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